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Glossar der Verfassungsschutzbehörden

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  • Counter-Man (CM)

    Als Counter-Man wird im Sprachgebrauch vor allem westlicher Nachrichtendienste ein Mitarbeiter/Agent eines anderen Nachrichtendienstes bezeichnet, der sich nach seiner Enttarnung zur Zusammenarbeit mit dem enttarnenden Dienst bereit erklärt hat. Er liefert kontrollierte Informationen an seinen ehemaligen Auftraggeber und versucht im Gegenzug Erkenntnisse über Arbeitsweise, Organisation und Interessengebiete des fremden Nachrichtendienstes zu gewinnen. Arbeitet die betreffende Person gleichzeitig (verdeckt) für beide Dienste, ist sie als "Doppelagent" tätig.

    Siehe auch: Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden


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