Sie sind hier:
  • Über uns
  • Mythen über den Verfassungsschutz

Fakten über den Bremer Verfassungsschutz – damit Sie wissen, was stimmt.

Was macht der Bremer Verfassungsschutz eigentlich genau? Welche Aufgaben haben wir – und wo sind unsere Grenzen? Damit Sie schnell und verständlich Antworten finden, haben wir die wichtigsten Themen in einem kurzen Faktencheck zusammengestellt. Übersichtlich und kompakt.

Die fünf häufigsten Mythen zum Verfassungsschutz:

Nein. Der Verfassungsschutz darf private Kommunikation nicht einfach überwachen. Dafür müssen enge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Nein. Der Verfassungsschutz ist weder ein Geheimdienst noch eine Polizei. Stattdessen ist er ein Nachrichtendienst. Das heißt, er sammelt Informationen. Dabei geht es um Informationen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Der Verfassungsschutz ermittelt aber nicht wie die Polizei und ist auch keine Strafverfolgungsbehörde, d.h. er kann somit auch niemanden festnehmen.

Nein. Nur wenn es Anhaltspunkte gibt, dass extremistische Gruppierungen beteiligt sind, schaut der Verfassungsschutz genauer hin. Friedliche Proteste von nichtextremistischen Gruppierungen gehören zur Demokratie und sind absolut nicht unser Thema.

Bestimmte Bereiche unserer Arbeit sind vertraulich. Aber politische Kontrollgremien prüfen die Arbeit des Verfassungsschutzes regelmäßig. Außerdem informieren wir die Öffentlichkeit wann immer es geht, zum Beispiel mit Verfassungsschutzberichten, in Interviews, Vorträgen, Broschüren oder auf dieser Webseite.

Nein. Informationen werden regelmäßig geprüft und gelöscht, sobald sie nicht mehr relevant sind oder keine rechtliche Grundlage mehr besteht.