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Glossar der Verfassungsschutzbehörden

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  • Quelle/Quellenschutz

    Im nachrichtendienstlichen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff "Quelle" die Herkunft einer Information. Quellen können Personen (z. B. HYPERLINK V-Leute), aber auch Medien (z. B. Internet, Druckerzeugnisse) oder andere Behörden sein. Unter "Quellenschutz" versteht man alle Maßnahmen, die erforderlich und geeignet sind, eine nachrichten-dienstliche Quelle vor einer Enttarnung und deren Folgen zu schützen.


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